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Rotlichtverstoß – Prüfung des Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens

Bei Fragen rund um Verkehrsrecht kannst du dich an Gaius, dein Personal Legal Assistant wenden! Wir assistieren dir kostenlos per Chat und verbinden dich mit Rechtsexperten weltweit.

Unsere Partneranwälte schlagen folgendes Prozedere vor:

Sie wurden beim Überfahren einer roten Ampel erwischt?

Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung überprüfen wir Ihren Bußgeldbescheid oder ggf. den Anhörungsbogen und erläutern Ihnen um welche Art von Rotlichtverstoß es sich handelt. Zudem zeigen wir Ihnen die erforderlichen Schritte auf, um sich gegen die unerwünschten Folgen wie Geldbuße oder Fahrverbot zu wehren.

Ein Rotlichtverstoß sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn er stellt einen Verstoß gegen §§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) dar und kann somit erheblichen Konsequenzen nach sich ziehen. Sogenannte einfache Rotlichtverstöße können mit einer Geldbuße von 90 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister geahndet werden.

Qualifizierte Rotlichtverstöße haben in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von mindestens 200,00 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge. Sollte es durch den Verstoß zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern gekommen sein, so liegt die Geldbuße sogar bei teilweise über 320,00 Euro!

Ablauf und Bearbeitungsdauer
Nachdem Sie alle benötigten Angaben und Unterlagen übermittelt haben, werden diese von der bearbeitenden Kanzlei geprüft. Falls keine Nachfragen erforderlich sind, beginnt ein Anwalt der Kanzlei mit der Bearbeitung. Darüber werden Sie per E-Mail informiert. Die bestellte Rechtsberatung erhalten Sie innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

Benötigte Unterlagen

  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen

Tags: 211 Ampel Anhörungsbogen Bußgeldbescheid Rotlichtverstoß Straßenverkehrsordnung Unternehmer Verbraucher Verkehrsrecht

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