Kleines grünes Reich: Kleingärtner müssen viele Regeln einhalten

Kleines grünes Reich: Kleingärtner müssen viele Regeln einhalten

Immer mehr Menschen pachten einen Schrebergarten in einer Kleingartenanlage und genießen die Natur. Hier beantworten wir die Fragen, die an unsere Nachbarrechtsexperten am häufigsten gestellt werden.



Wie viele Bäume darf man im Schrebergarten anpflanzen?

Das hängt zunächst von der Größe der Parzelle ab. Grundsätzlich sind laut Kleingartengesetz (gilt bundesweit) aber Obstbäume erlaubt. Zudem gilt die Satzung der Gartenkolonie, die mit der Kommune abgestimmt ist. Waldbäume (Eiche, Tanne) etwa sind oft verboten, sie werfen zu viel Schatten. Eine häufige Regelung: Ein Drittel der Fläche soll als Beet für Obst und Gemüse angelegt werden.


Darf man bestehende Bäume fällen?

Grundsätzlich ja, wenn der Stamm oder Äste kaputt sind und Bruchgefahr droht.

Aber: Meist nein, wenn Vögel in den Zweigen nisten oder der Stamm in 80 Zentimetern Höhe einen Umfang von über 80 Zentimetern hat. Die Regel kann im jeweiligen Bundesland, in der Kommune oder in dem Verein abweichen. Vor Ort erkundigen.


Gibt es Vorschriften, wie Hecken gepflanzt werden müssen?

Ja. Die darf bei einem Abstand von 50 cm nicht über 150 Zentimeter (z.B. in Thüringen), 180 Zentimeter (z.B. in Baden-Württemberg) oder 200 Zentimeter (z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen) hoch sein. Zusätzliche Begrenzungen gibt es dann möglicherweise noch in der Satzung der jeweiligen Kleingartenalage.


Was gilt bezüglich der Haltung von Haustieren wie Hunden oder Katzen?

Tiere sind in Begleitung von Herrchen und Frauchen erlaubt. Sie im Zwinger zurückzulassen, ist allerdings verboten.


Darf man Nistplätze für Insekten einrichten?

Kleingärten dienen der Natur- und Landschaftspflege. Daher sind Nistplätze erwünscht.


Ist Grillen im Kleingarten jederzeit erlaubt?

Grillen darf man nur gemäß der Satzung der Gartenkolonie. Die legt auch fest, wie groß etwa ein gemauerter Grill sein darf.
Wichtig! Beim Gartenfest gelten die Ruhezeiten (22–6 Uhr, oft auch 13–15 Uhr).


Wie groß darf ein Gartenhaus sein?

Das ist bundesweit geregelt: Mehr als 24 Quadratmeter sind nicht drin, inklusive überdachter Vorbauten.
Achtung! Ein extra Gewächshaus oder Schuppen ist oft gestattet. Erlaubte Maße stehen in der Satzung.


Darf man in der Laube im Garten übernachten?

Ja, etwa nach einer Feier. Die Laube als Wohnsitz zu nutzen ist aber verboten.


Besteht für Besitzer einer Laube Anspruch auf Wasser und Strom?

Nein. Die Laube darf nach Ihrer Ausstattung nicht zum dauernden wohnen geeignet sein.