Wichtig für Nachbarn: Mein-Nachbarrecht.de beantwortet Fragen

Wichtig für Nachbarn: Mein-Nachbarrecht.de beantwortet Fragen

Unsere Nachbarrechtsexperten erhalten immer wieder Anfragen von Mietern und Hausbesitzern zur geltenden Rechtslage. Hier lesen Sie die Antworten zu besonders häufig vorgetragenen nachbarschaftsrechtlichen Problemstellungen.



Wie hoch darf eine Hecke sein?

Das regelt das jeweilige Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Auch der Grenzabstand, den der Stamm von Büschen und Bäumen zum Nachbargrundstück mindestens haben muss, ist dort festgeschrieben.


Welche Regelungen gibt es für dornige Beerensträucher am Grundstücksrand?

Hierfür gibt es manchmal Gemeindesatzungen über Grenzabstände und erlaubte Hölzer. Sind Brombeer- oder Himbeersträucher darunter, darf die der Nachbar nicht verbieten (z.B. wegen Dornen). Übrigens: Er kann verlangen, dass an Sträuchern und Bäumen die überhängenden Zweige zurückgeschnitten werden. Obst, das an Ästen reift, die in seinen Garten reichen, kann er ernten.


Ist es erlaubt, eine Brombeerhecke zu pflanzen?

In der Regel ja. Voraussetzung: In der Gemeindesatzung sind dornige Hecken erlaubt. Welche Hölzer bis zu welcher Höhe und in welchem Grenzabstand vorgesehen sind, erfragt man bei der Kommune. Für Mieter gilt: Auch der Eigentümer muss zustimmen. Er kann aber fordern, dass man die Hecke beim Auszug entfernt.


Was tun, wenn der Vermieter im Garten nur Rasen will?

Daran braucht man sich im mitgemieteten Garten nicht zu halten, darf sogar Beete anlegen. Auf Verlangen des Eigentümers muss man die beim Auszug einebnen. Bäume zu pflanzen kann der Vermieter aber untersagen.


Gibt es Vorschriften für einen Teich oder Springbrunnen?

Hier hat der Vermieter das letzte Wort. Seine Zustimmung kann an die Bedingung geknüpft sein, den Teich beim Auszug zu entfernen.


Gibt es Vorschriften für ein Gartenhaus?

Das gilt als bauliche Veränderung. Mieter stimmen die mit dem Vermieter ab, Eigentümer mit der Gemeinschaft. Da gilt in der Regel: Was einem Nachbar erlaubt wurde, darf anderen nicht untersagt werden.


Darf man einen Windfang oder Markisen anbringen?

Für Mieter gilt: Das geht nur mit Einwilligung des Eigentümers. Der kann verlangen, dass man sich mit einem Sonnenschirm behilft oder, wenn man eine Markise installieren darf, diese beim Auszug abnimmt. Eigentümer erkundigen sich beim Verwalter. Oft vereinbart die Gemeinschaft einheitlichen Sonnenschutz.


Darf man Tontöpfe oder Blumenkästen anbringen?

Die dürfen Vermieter und Nachbarn nicht verbieten. Einschränkung: Der Eigentümer kann verlangen, dass Kästen an der Innenseite hängen, damit sie bei Sturm nicht hinabfallen. Kübel ebenfalls befestigen. Welke Blätter abzupfen, dann fallen sie nicht auf darunterliegende Balkone.


Welche Regeln gibt es für Balkonblumen?

Die dürfen nicht die Hauswand beschädigen (Rankgitter). Hängepflanzen sind erlaubt, sofern sie die Sicht der Nachbarn nicht beeinträchtigen. Beachten, dass beim Gießen nichts nach unten tropft. Welke Blätter zupfen man ab, bevor sie darunter liegende Balkone und Terrassen verschmutzen.


Kann man Käfige oder eine Voliere nach draußen stellen?

Ja, denn den Balkon, die Terrasse bzw. einen mitgemieteten Garten darf man meist nutzen, wie man will. ärger kann es jedoch geben, wenn ein Papagei in der Voliere kreischt oder seine Federn zum Nachbarn wehen. Dann darf der Vogel z.?B. nur für wenige Stunden ins Freie.


Wie viele Bäume darf man im Schrebergarten anpflanzen?

Das hängt zunächst von der Größe der Parzelle ab. Grundsätzlich sind laut Kleingartengesetz (gilt bundesweit) aber Obstbäume erlaubt. Zudem gilt die Satzung der Gartenkolonie, die mit der Kommune abgestimmt ist. Waldbäume (Eiche, Tanne) etwa sind oft verboten, sie werfen zu viel Schatten. Eine häufige Regelung: Ein Drittel der Fläche soll als Beet für Obst und Gemüse angelegt werden.


Kann man bestehende Bäume im Schrebergarten fällen?

Grundsätzlich ja, wenn der Stamm oder Äste kaputt sind und Bruchgefahr droht. Meist nein, wenn Vögel in den Zweigen nisten oder der Stamm in 80 Zentimetern Höhe einen Umfang von über 80 Zentimetern hat. Die Regel kann im jeweiligen Bundesland, in der Kommune oder in dem Verein abweichen. Vor Ort erkundigen.


Gibt es im Schrebergarten Vorschriften für die Hecke?

Ja. Die darf bei einem Abstand von 50 cm nicht über 150 Zentimeter (z.B. in Thüringen), 180 Zentimeter (z.B. in Baden-Württemberg) oder 200 Zentimeter (z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen) hoch sein. Zusätzliche Begrenzungen gibt es dann möglicherweise noch in der Satzung der jeweiligen Kleingartenanlage.


Dürfen Hund und Katze in Schrebergarten?

Haustiere sind in Begleitung von Herrchen und Frauchen erlaubt. Sie im Zwinger zurückzulassen, ist verboten. Kleingärten dienen der Natur- und Landschaftspflege. Daher sind Nistplätze für Insekten erwünscht.


Ist Grillen im Kleingarten immer erlaubt?

Nur, gemäß der Satzung der Gartenkolonie. Die legt auch fest, wie groß etwa ein gemauerter Grill sein darf. Wichtig! Beim Gartenfest gelten die Ruhezeiten (22–6 Uhr, oft auch 13–15 Uhr).


Wie groß darf das Gartenhaus im Kleingarten sein?

Das ist bundesweit geregelt: Mehr als 24 Quadratmeter sind nicht drin, inklusive überdachter Vorbauten. Achtung! Ein extra Gewächshaus oder Schuppen ist oft gestattet. Erlaubte Maße stehen in der Satzung.


Haben für Kleingärtner Anspruch auf Wasser und Strom?

Nein. Die Laube darf nach Ihrer Ausstattung nicht zum dauernden wohnen geeignet sein.


Muss eine bunte Blumenwiese weg?

Nein, sofern ein Grundstück nicht verwildert. Wer einen Garten gemietet hat, kann den bepflanzen, wie er will. Man braucht nicht zu berücksichtigen, dass Samen der Gräser auf den englischen Rasen des Nachbarn geweht werden könnten.


Dürfen Kaninchenstall und Hundehütte im Garten stehen bleiben?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel schon. Jedoch dürfen Anwohner durch Lärm oder Geruch der Tiere nicht übermäßig belästigt werden. Achtung! Im gemieteten Garten ist es ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt, eine Behausung für Tiere fest im Boden zu verankern (z.B. mit einem Zement-Sockel). Mieter können aber einen Kaninchenstall oder eine Hundehütte auf den Balkon oder in den Garten stellen. Voraussetzung: Kein Anwohner wird gestört und die Tierhaltung ist gestattet.


Kann man zu hohe Bäume einfach fällen?

Nur wenn Stamm oder Äste krank sind (Bruchgefahr). Bei der Gemeinde die Baumschutz-Verordnung erfragen. Die umfasst meist Hölzer ab einem Stammumfang von 60 bis 80 Zentimetern in einem Meter Höhe. Meist darf man Obstbäume im Garten jederzeit fällen. In manchen Städten (z.B. in Dortmund) gilt das außerdem für Nadelhölzer.


Darf der Eigentümer jederzeit in die Wohnung?

Nein, denn der Mieter hat das Hausrecht. Man darf dem Eigentümer sogar den Zutritt verweigern, braucht sich daher keinen Überraschungsbesuch gefallen zu lassen. Wenn Gefahr droht, etwa bei einem Wasserrohrbruch, Sturmschäden oder bei Feuer, muss man öffnen. Achtung! Kann der Eigentümer seine Immobilie dann nicht betreten und für Abhilfe sorgen, haftet der Mieter in der Regel für Schäden. Auch der Hauswirt muss sich vorher anmelden. Eine Frist gibt es jedoch nicht. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Zudem muss der Grund genannt werden. Ein Vorlauf von vier Tagen bis zu einer Woche ist üblich, damit sich der Mieter darauf einstellen kann. Bringt der Eigentümer weitere Person mit, muss er die vorstellen. Einen Anwalt braucht man jedoch nicht ins Haus zu lassen. Dem darf man einen Riegel vorschieben.


Darf der Vermieter einen Ersatzschlüssel behalten?

Nein, das braucht der Mieter nicht zu dulden. Der Eigentümer muss ihm alle Schlüssel aushändigen. Ausnahme: In Absprache oder wenn es beide Parteien im Vertrag vereinbaren, kann ein Schlüssel beim Hauswirt verbleiben. Vorsicht! Verschafft sich der Eigentümer mit seinem Reserveschlüssel Zutritt, ist das Hausfriedensbruch. Der Mieter darf den “Eindringling” hinauswerfen und bei Problemen sogar die Polizei zu Hilfe rufen.


Wie oft hat der Eigentümer ein Besichtigungsrecht?

Ohne triftigen Grund in der Regel nur alle zwei Jahre. Möchte er aber das Haus verkaufen oder steht ein Mieterwechsel an, darf er die Interessenten auch kurzfristig durch die Räume führen. Hier gilt: Der Mieter braucht nicht dauernd Fremde in seinen Räumen zu dulden. Der Hauswirt muss einige Interessenten zu einem Sammel-Termin einbestellen, den mit dem Mieter abstimmen (Vorlauf: ca. vier Tage). Wenn man einen Termin absagt, sollte man im Gegenzug ein Ausweich-Datum anbieten. Das gilt auch für Handwerker, die im Haus zu tun haben. Sie müssen sich an vereinbarte Termine halten. Übrigens: Schickt der Eigentümer eine Vertretung, muss er die vorab benennen. Der Stellvertreter ist verpflichtet, sich ausweisen zu können.